Drucksache Gemeinden - 23/106/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die derzeitige Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Die Neuwahlen richten sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die Gemeinde Grambin ist berechtigt und aufgefordert, geeignete Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Neu zu besetzen sind für das Amtsgericht Pasewalk und das Landgericht Neubranden-

burg eine Schöffenstelle.

Nach öffentlicher Bekanntmachung im Internet wurde bis 28.02.2023 eine Bewerbung eingereicht.

Nach Prüfung dieser Bewerbung erfüllt die Bewerberin die Voraussetzungen, um in die

Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Aufnahme der in der Anlage zu dieser Beschluss-vorlage genannten Person in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 nach dem GVG.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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