21.03.2023 - 6.6 Bestätigung der Vorschlagsliste der Gemeinde Gr...

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Wortprotokoll

Die derzeitige Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Die Neuwahlen richten sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die Gemeinde Grambin ist berechtigt und aufgefordert, geeignete Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Neu zu besetzen sind für das Amtsgericht Pasewalk und das Landgericht Neubranden-

burg eine Schöffenstelle.

Nach öffentlicher Bekanntmachung im Internet wurde bis 28.02.2023 eine Bewerbung eingereicht.

Nach Prüfung dieser Bewerbung erfüllt die Bewerberin die Voraussetzungen, um in die

Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.

 

Frau V. Stein erklärt, dass sie zur nächsten Wahlperiode zum Bürgermeister nicht antreten wird. 

Allerdings wäre sie bereit, als Schöffe ehrenamtlich tätig zu sein.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Aufnahme der in der Anlage zu dieser Beschluss-vorlage genannten Person in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 nach dem GVG.

 

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Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         2

         0

        2

 

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Anlagen zur Drucksache