21.03.2023 - 6.6 Bestätigung der Vorschlagsliste der Gemeinde Gr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di, 21.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
Wortprotokoll
Die derzeitige Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Die Neuwahlen richten sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die Gemeinde Grambin ist berechtigt und aufgefordert, geeignete Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Neu zu besetzen sind für das Amtsgericht Pasewalk und das Landgericht Neubranden-
burg eine Schöffenstelle.
Nach öffentlicher Bekanntmachung im Internet wurde bis 28.02.2023 eine Bewerbung eingereicht.
Nach Prüfung dieser Bewerbung erfüllt die Bewerberin die Voraussetzungen, um in die
Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.
Frau V. Stein erklärt, dass sie zur nächsten Wahlperiode zum Bürgermeister nicht antreten wird.
Allerdings wäre sie bereit, als Schöffe ehrenamtlich tätig zu sein.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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7,7 kB
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