Drucksache Gemeinden - 22/127/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Bauleitplanverfahren zum o.g. liegt jetzt die Eintragungsnachricht des Amtsgerichtes Pasewalk vom 07.02.2022 vor. Damit ist nun die dingliche Sicherung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgt.

Die Abwägung über die Behördenbeteiligung erfolgte bereits mit Beschluss vom 12.11.2020. Die Träger wurden über das Ergebnis informiert und die Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingebarbeitet. Dieser liegt nun in der Fassung vom Februar 2022 vor.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 3/2013 „Mönkebude Strandpark“ der Gemeinde  Mönkebude wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung hierzu wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 gebilligt.

 

  1. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3/2013 „Mönkebude Strandpark“ werden gemäß § 86 Abs. 3 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 3/2013 „Mönkebude Strandpark“ der Gemeinde Mönkebude ist gem. § 10 (3) ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan einschließlich der Begründung in Kraft.

 Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann und über des-              sen Inhalt Auskunft verlangt werden kann. In der Bekanntmachung ist auf die Geltend-

 machung und Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften von Mängeln der Abwä-              gung sowie auf die Rechtsfolgen (§215 Abs. 2 BauGB) hinzuweisen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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