24.03.2022 - 7.1 Bauleitplanverfahren Nr. 3/2013 "Mönkebude Stra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Bauleitplanverfahren zum o.g. liegt jetzt die Eintragungsnachricht des Amtsgerichtes Pasewalk vom 07.02.2022 vor. Damit ist nun die dingliche Sicherung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgt.

Die Abwägung über die Behördenbeteiligung erfolgte bereits mit Beschluss vom 12.11.2020. Die Träger wurden über das Ergebnis informiert und die Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingebarbeitet. Dieser liegt nun in der Fassung vom Februar 2022 vor.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 3/2013 „Mönkebude Strandpark“ der Gemeinde  

Mönkebude wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 gemäß § 10

Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung hierzu wird in der

vorliegenden Fassung vom Februar 2022 gebilligt.

 

  1. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3/2013 „Mönkebude Strandpark“ werden gemäß § 86 Abs. 3 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 3/2013 „Mönkebude Strandpark“ der Gemeinde Mönkebude ist gem. § 10 (3) ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan einschließlich der Begründung in Kraft.

 Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann und

über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann. In der Bekanntmachung ist auf

die Geltendmachung und Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften von

Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§215 Abs. 2 BauGB) hinzu-

weisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache