Drucksache Gemeinden - 20/040/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Planverfahren Bebauungsplan Nr. 5/2019 "Wohnen Am Naegelberg"
hier: Abwägungsbeschluss und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ahlbeck
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Entscheidung
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17.12.2020
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Sachverhalt
Der Entwurf des Bebauungsplanes Stand 04/2020 wurde vom 27.07.2020 bis zum 31.08.2020 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 08.07.2020 von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans Stand 04/2020 aufgefordert. Bis zum 11.09.2020 gingen 22 Stellungnahmen beim Amt „Am Stettiner Haff“ ein. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge wurde der Entwurf des Bebauungsplans in folgenden Punkten geändert:
Reduzierung der Wohnbauflächen im Osten und Verschiebung des nordöstlichen Baufeldes wegen Leitungsverläufen. Der Artenschutzfachbeitrag wurde geändert und in der Folge die Artenschutzmaßnahmen. Die Abwägungstabelle liegt in der Anlage bei.
Beschlussvorschlag
1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise
sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Be-
handlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle
beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ und die
Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom September 2020 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ mit der
Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Da die
Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt wurden, wird der Aus-
legungszeitraum auf 14 Tage verkürzt.
3. Dabei ist gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, dass
von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
§ 2a BauGB, von der Angabe nach § Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt-
bezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden
Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet
durch die Aufstellung des Bebauungsplans berührt werden kann, sollen von der
Auslegung benachrichtigt werden. Ihnen ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben. Es wird gemäß § 4a (3) BauGB bestimmt, dass nur
zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden
können und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berühr-
ten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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4 MB
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3
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(wie Dokument)
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469,7 kB
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4
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3,1 MB
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5
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724,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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