17.12.2020 - 7.1 Planverfahren Bebauungsplan Nr. 5/2019 "Wohnen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Stand 04/2020 wurde vom 27.07.2020 bis zum 31.08.2020 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 08.07.2020 von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans Stand 04/2020 aufgefordert. Bis zum 11.09.2020 gingen 22 Stellungnahmen beim Amt „Am Stettiner Haff“ ein. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge wurde der Entwurf des Bebauungsplans in folgenden Punkten geändert:

Reduzierung der Wohnbauflächen im Osten und Verschiebung des nordöstlichen Baufeldes wegen Leitungsverläufen. Der Artenschutzfachbeitrag wurde geändert und in der Folge die Artenschutzmaßnahmen. Die Abwägungstabelle liegt in der Anlage bei.

 

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Beschluss:

 

1.   Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise

      sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger

      öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Be-

      handlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle

      beschlossen. 

2.   Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ und die

      Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom September 2020 gebilligt. 

      Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ mit der

      Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Da die

      Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt wurden, wird der Aus-

      legungszeitraum auf 14 Tage verkürzt. 

3.   Dabei ist gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, dass

      von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach

      § 2a BauGB, von der Angabe nach § Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt-

      bezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden

      Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. 

4.   Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet

      durch die Aufstellung des Bebauungsplans berührt werden kann, sollen von der

      Auslegung benachrichtigt werden. Ihnen ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit

      zur Stellungnahme zu geben. Es wird gemäß § 4a (3) BauGB bestimmt, dass nur

      zu den geänderten oder  ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden

      können und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berühr-

      ten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.   

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache