Drucksache Gemeinden - 20/046/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist unver-

züglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete in eine

höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan dies nicht enthält.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für den

Doppelhaushalt 2020/2021.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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