23.11.2020 - 6.4 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mo., 23.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Drucksache:
-
20/046/00 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist unver-
züglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete in eine
höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan dies nicht enthält.
Frau Wolscht erkundigt sich nach der Abweichung im Finanzhaushalt beim Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit.
Frau Schwibbe erläutert dazu, dass Investitionen, die im Jahr 2020 geplant waren ins Jahr 2021
verschoben wurden, da diese erst 2021 realisiert werden können und entsprechend im Haushalt
abgebildet werden müssen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
|
2,5 MB
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