23.11.2020 - 6.4 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist unver-

züglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete in eine

höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan dies nicht enthält.

 

Frau Wolscht erkundigt sich nach der Abweichung im Finanzhaushalt beim Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit.

Frau Schwibbe erläutert dazu, dass Investitionen, die im Jahr 2020 geplant waren ins Jahr 2021

verschoben wurden, da diese erst 2021 realisiert werden können und entsprechend im Haushalt 

abgebildet werden müssen. 

 

 

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Beschlussempfehlung: 

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Eggesin die 1. Nachtragshaushaltssatzung für den

Doppelhaushalt 2020/2021 zu beschließen. 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache