10.12.2020 - 7.5 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist unver-

züglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete in eine

höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan dies nicht enthält.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für den

Doppelhaushalt 2020/2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            15

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache