Drucksache Stadt Eggesin - 25/458/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan sowie den vorgeschriebenen Anlagen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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