04.12.2025 - 8.3 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 04.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Isabel Schulz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Herr Tewis erklärt, dass die Kammeraden von der Feuerwehr hier sind, falls es noch Nachfragen zu dem Bereich geben sollte.
Frau Schwibbe erläutert, dass der Orientierungserlass endlich gekommen ist und die Verwaltung dementsprechend die Zahlen angepasst hat. Der Haushalt verbessert sich durch die neuen Zahlen.
Alle Stadtvertreter haben die geänderte Haushaltsatzung erhalten.
Frau Hansow fragt, ob sich die 50.000 Euro, welche jede Kommune erhalten soll, auch schon wiederfinden.
Frau Schwibbe verneint dies, da es hier noch keine Rechtsgrundlage gibt.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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84,1 kB
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