04.12.2025 - 8.3 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Herr Tewis erklärt, dass die Kammeraden von der Feuerwehr hier sind, falls es noch Nachfragen zu dem Bereich geben sollte.

Frau Schwibbe erläutert, dass der Orientierungserlass endlich gekommen ist und die Verwaltung dementsprechend die Zahlen angepasst hat. Der Haushalt verbessert sich durch die neuen Zahlen.

Alle Stadtvertreter haben die geänderte Haushaltsatzung erhalten.

 

Frau Hansow fragt, ob sich die 50.000 Euro, welche jede Kommune erhalten soll, auch schon wiederfinden.

Frau Schwibbe verneint dies, da es hier noch keine Rechtsgrundlage gibt.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan sowie den vorgeschriebenen Anlagen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         9

         4

        2

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache