20.11.2025 - 6.1 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Herr Schallock weist darauf hin, dass die Abstimmung über die vorliegende Drucksache verschoben werden solle, da die Unterlagen zum Haushaltsplan erst sehr kurzfristig bereitgestellt worden seien und teilweise noch unvollständig vorlägen. Zur Sitzung des Hauptausschusses soll der Bericht fertiggestellt sein, sodass dann alle Informationen bereitstehen.

Die Bürgermeisterin erläutert daraufhin die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans. Sie betont, dass der Haushaltsbeschluss dennoch noch in diesem Jahr erforderlich sei, um fristgerecht Fördermittelanträge stellen und die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan berücksichtigen zu können. Anschließend stellt sie den Anwesenden die zentralen Eckdaten des bisherigen Haushaltsentwurfs vor

 

 

Herr Schallock weist darauf hin, dass die Abstimmung über die vorliegende Drucksache verschoben werden sollte, da die Unterlagen zum Haushaltsplan erst sehr kurzfristig bereitgestellt worden seien und teilweise noch unvollständig vorliegen.

Zur Sitzung des Hauptausschusses soll der Bericht fertiggestellt sein, sodass dann alle Informationen bereitstehen.

Die Bürgermeisterin erläutert daraufhin die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans. Sie betont, dass der Haushaltsbeschluss dennoch noch in diesem Jahr erforderlich sei, um fristgerecht Fördermittelanträge stellen und die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan berücksichtigen zu können.

 

Anschließend stellt sie den Anwesenden die zentralen Eckdaten des bisherigen Haushaltsentwurfs vor.

 

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Anlagen zur Drucksache