Drucksache Gemeinden - 23/106/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Vorschlagsliste der Gemeinde Grambin für die Wahl der Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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21.03.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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05.09.2023
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Sachverhalt
Die derzeitige Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Die Neuwahlen richten sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die Gemeinde Grambin ist berechtigt und aufgefordert, geeignete Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Neu zu besetzen sind für das Amtsgericht Pasewalk und das Landgericht Neubranden-
burg eine Schöffenstelle.
Nach öffentlicher Bekanntmachung im Internet wurde bis 28.02.2023 eine Bewerbung eingereicht.
Nach Prüfung dieser Bewerbung erfüllt die Bewerberin die Voraussetzungen, um in die
Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,7 kB
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