Drucksache Gemeinden - 20/021/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Ritawerda Verwaltungsgesellschaft mbH, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin,

beantragt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den B-Plan Nr. 6/2020

„Sondergebiete Kunst und Tourismus, Konversionsflächen“ der Gemeinde Altwarp.

Hiermit sollen die planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung der ehemaligen

Kaserne Altwarp als Sondergebiet Kunst, Tourismus, Gewerbe, Wohnen im nörd-

lichen Teil und Sondergebiet Tourismus, Sport, Kreativwirtschaft, Wohnen im süd-

lichen Teil, geschaffen werden. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB ist zur Wahrung

der Belange des Umweltschutzes im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung

durchzuführen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht

zusammenzufassen, welcher Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes wird.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt:

 

1. Für das Gebiet der ehemaligen Kaserne, gelegen nördlich der L 31 von Uecker-

münde nach Altwarp und westlich angrenzend an Altwarp-Siedlung, die Flurstücke

2/1, 1/7, 1/6, 1/12 (teilw.) und 1/10 (teilw.) der Flur 9 der Gemarkung Altwarp betref-

fend, welche im beiliegenden Plan gekennzeichnet ist, wird der Bebauungsplan Nr.

6/2020 „Sondergebiete Kunst und Tourismus, Konversionsflächen“ aufgestellt.

 

2. Mit der Aufstellung sollen die sollen planerischen Voraussetzungen für die Entwick-

lung der ehemaligen Kaserne Altwarp als Sondergebiet Kunst, Tourismus, Gewerbe,

Wohnen im nördlichen Teil und Sondergebiet Tourismus, Sport, Kreativwirtschaft,

Wohnen im südlichen Teil, geschaffen werden.

 

3. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzufüh-

ren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch

Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung. 

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

5. Mit der Ritawerda Verwaltungsgesellschaft mbH ist ein städtebaulicher Vertrag

gemäß § 11 BauGB abzuschließen, in dem sich diese zur Tragung aller Kosten, die

im Zuge der Realisierung des Vorhabens entstehen, verpflichtet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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