23.06.2020 - 6.4 Einleitung Bauleitplanverfahren B-Plan Nr. 06/2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Ritawerda Verwaltungsgesellschaft mbH, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, beantragt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den B-Plan Nr. 6/2020 „Sondergebiete Kunst und Tourismus, Konversionsflächen“ der Gemeinde Altwarp.

Hiermit sollen die planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung der ehemaligen Kaserne Altwarp als Sondergebiet Kunst, Tourismus, Gewerbe, Wohnen im nördlichen Teil und Sondergebiet Tourismus, Sport, Kreativwirtschaft, Wohnen im südlichen Teil, geschaffen werden. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB ist zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht zusammenzufassen, welcher Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes wird.

 

Frau Bocklage gibt eine kurze Einleitung. Im Anschluss wird das Entwicklungskonzept für das ehemalige Kasernengelände durch die anwesenden Vertreter der Ritawerda Verwaltungsgesellschaft mbH (Herr Ziehl) und des eingebundenen Greifswalder Planungsbüros (Herr Döll) vorgestellt. Der Hauptgesellschafter der vg. Verwaltungsgesellschaft, ein gemeinnütziger Hamburger Kunst- und Kulturverein stellt sich vor und ergänzt die Aussagen. Fragen der Gemeindevertretung und der Einwohner werden beantwortet.

Die Bürgermeisterin appelliert an den Verein und die GmbH, notwendige gewerbe-/ handelsrechtliche Anmeldungen auf die Gemeinde als Sitz vorzunehmen (Gewerbesteuer).

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt:

  1. Für das Gebiet der ehemaligen Kaserne, gelegen nördlich der L 31 von Ueckermünde nach Altwarp und westlich angrenzend an Altwarp-Siedlung, die Flurstücke 2/1, 1/7, 1/6, 1/12 (teilw.) und 1/10 (teilw.) der Flur 9 der Gemarkung Altwarp betreffend, welche im beiliegenden Plan gekennzeichnet ist, wird der Bebauungsplan Nr. 6/2020 „Sondergebiete Kunst und Tourismus, Konversionsflächen“ aufgestellt.
  2. Mit der Aufstellung sollen die sollen planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung der ehemaligen Kaserne Altwarp als Sondergebiet Kunst, Tourismus, Gewerbe, Wohnen im nördlichen Teil und Sondergebiet Tourismus, Sport, Kreativwirtschaft, Wohnen im südlichen Teil, geschaffen werden.
  3. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
  4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Mit der Ritawerda Verwaltungsgesellschaft mbH ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen, in dem sich diese zur Tragung aller Kosten, die im Zuge der Realisierung des Vorhabens entstehen, verpflichtet.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache