Drucksache Gemeinden - 21/056/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Gemeindevertretung Ahlbeck liegt der Entwurf der Außenbereichssatzung Nr. 1/2020 „Gegensee Süd“ vor.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Nr. 1/2020 „Gegensee Süd“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Nr. 1/2020 „Gegensee Süd“ und die Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

            Den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 13 Abs. 2  

            Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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