Drucksache Gemeinden - 21/053/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes sowie den Entwurf der Begründung (Stand 09/2020) gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit der Gemeinde Gelegenheit gegeben, zu den Planungsunterlagen bis zum 05.03.2021 Stellung zu nehmen.

Planungsrechtliche und/oder entwicklungsmäßige negative Auswirkungen auf die Gemeinde werden verwaltungsseitig nicht gesehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Gegen den Bebauungsplan Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin und der Begründung hierzu bestehen seitens der Gemeinde Liepgarten

 

   Bedenken lt. Protokoll.

 

   keine Bedenken.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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