Drucksache Gemeinden - 23/258/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2021 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung den Jahresabschluss 2021 festzustellen.

 

Die Bilanzsumme

145.532,40 €

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt

                           

                     0,00 €

Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

                          

 0,00 €

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

                          

63.728,52 €

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist insgesamt nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Eggesin BIG Städtebauliches Sondervermögen - Wohnumfeld zum 31.12.2021 i. d. F. vom 01.07.2022 zu empfehlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss

und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Eggesin BIG Städtebauliches Sondervermögen – Wohnumfeld zum 31.12.2021 i. d. F. vom 01.07.2022 festzustellen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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