Drucksache Gemeinden - 23/145/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Frau Hannelore Lorenz, wohnh. in 15344 Strausberg, Parkstr. 28, hat für die Sanierung der Feilichtbühne auf dem Sportplatz eine Spende in Höhe von 200,00 € eingezahlt.

 

Weiterhin haben die n. g. Firmen zur finanziellen Unterstützung des Dorffestes 2023 (Finanzierung DJ für die Abendveranstaltung) Spenden in Höhe von jeweils 250,00 eingezahlt.

 

BlitzBlanko    Baltic Bulls    rentsite e. K.

Fahrzeugaufbereitung  William Lesch    Webdesign & Safety

Martin Staeger   Lübecker Str. 12   Ringstr. 20

Hinterreihe 181   17373 Ueckermünde   50996 Köln

17375 Leopoldshagen

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die Spenden in Höhe von insgesamt 950,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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