25.05.2023 - 6.6 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do, 25.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Frau Hannelore Lorenz, wohnh. in 15344 Strausberg, hat für die Sanierung der Freilichtbühne auf dem Sportplatz eine Spende in Höhe von 200,00 € eingezahlt.
Weiterhin haben die n. g. Firmen zur finanziellen Unterstützung des Dorffestes 2023 (Finanzierung DJ für die Abendveranstaltung) Spenden in Höhe von jeweils 250,00 eingezahlt.
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Hinterreihe 181 17373 Ueckermünde 50996 Köln
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