Drucksache Gemeinden - 23/083/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stammsatzung bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt für 2024 als 2. Änderung zur Satzung vom 16.08.2021 den neuen Gebührensatz in Höhe von 5,51 Euro für Flächen des WBV „Uecker-Haffküste“ und 7,96 Euro für Flächen des WBV „Landgraben“ sowie

 

15,19 Euro je Hektar für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11,

16,31 Euro je Hektar für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12 und

20,95 Euro je Hektar für Flächen im Einzugsgebiet des Deiches Zarow.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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