08.05.2023 - 6.1 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stammsatzung bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt für 2024 als 2. Änderung zur Satzung vom 16.08.2021 den neuen Gebührensatz in Höhe von 5,51 Euro für Flächen des WBV „Uecker-Haffküste“ und 7,96 Euro für Flächen des WBV „Landgraben“ sowie

 

15,19 Euro je Hektar für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11,

16,31 Euro je Hektar für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12 und

20,95 Euro je Hektar für Flächen im Einzugsgebiet des Deiches Zarow.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache