Drucksache Gemeinden - 23/138/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 14.11.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge als Anlage zur Stammsatzung.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt für 2024 als Anlage zur Satzung vom 14.11.2019 den neuen Gebührensatz für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 5,57 Euro/GE.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10 

5443 

Liegt eine Investition vor?

 

 x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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