25.05.2023 - 6.1 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Die Satzung vom 14.11.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge als Anlage zur Stammsatzung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt für 2024 als Anlage zur Satzung vom 14.11.2019 den neuen Gebührensatz für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 5,57 Euro/GE.

 

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Abstimmungsergebnis: 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Anpassung der Gebührensätze. Möglich wären auch zwei Gebühreneinheiten, gestaffelt nach bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke/landwirtschaftliche Flächen. Hier würden die Landwirte entlastet werden. Die Gemeindevertreter sprechen sich dafür aus, die Drucksache zu vertagen. Es soll eine Beispielrechnung für die nächste Gemeindevertretersitzung erstellt werden. Welchen Unterschiede sich mit zwei verschiedenen Gebühreneinheiten ergebenwürden.

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

     vertagt

 

       

 

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Anlagen zur Drucksache