Drucksache Gemeinden - 23/088/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Luckow hat von der Zimmerei Heiko Ulrich & Lars Ulrich GbR aus Luckow eine Sachspende in Form von Baumaterialen für die Wärmedämmung der alten Feuerwehr, Dorfstr. 71, 17375 Luckow, erhalten. Die Sachspende hat einen Wert von 400,00 €.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt, die Sachspende i. H. v. 400,00 € von der Zimmerei Heiko Ulrich & Lars Ulrich GbR, Dorfstr. 69, 17375 Luckow, anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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