16.03.2023 - 5.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Luckow hat von der Zimmerei Heiko Ulrich & Lars Ulrich GbR aus Luckow eine Sachspende in Form von Baumaterialen für die Wärmedämmung der alten Feuerwehr, Dorfstr. 71, 17375 Luckow, erhalten. Die Sachspende hat einen Wert von 400,00 €.

 

Herr Schöne erläutert die Drucksache.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt, die Sachspende i. H. v. 400,00 € von der Zimmerei Heiko Ulrich & Lars Ulrich GbR, Dorfstr. 69, 17375 Luckow, anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0