Drucksache Gemeinden - 22/135/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Herr Falko Hesse aus Berlin sowie die Fa. AZ – Bauplanung & Design UG aus Torgelow

haben je 200,00 € für die Ortsverbesserung in Ahlbeck (Sanierung Freilichtbühne) gespendet.

 

Für die Durchführung des Ahlbecker Weihnachtsmarktes 2022 hat die Fa. AZ - Bauplanung & Design aus Torgelow nochmals 200,00 € gespendet.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die Spenden von insgesamt 600,00 € von Herrn Falko Hesse und der Fa. AZ Bauplanung & Design anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

  

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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