23.02.2023 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do, 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Herr Falko Hesse aus Berlin sowie die Fa. AZ – Bauplanung & Design UG aus Torgelow
haben je 200,00 € für die Ortsverbesserung in Ahlbeck (Sanierung Freilichtbühne) gespendet.
Für die Durchführung des Ahlbecker Weihnachtsmarktes 2022 hat die Fa. AZ - Bauplanung & Design aus Torgelow nochmals 200,00 € gespendet.