Drucksache Gemeinden - 22/131/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit DS 21/121/00 wurde die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Eggesin beschlossen. Im Zuge der Vorberatungen zu der DS wurde eine Ruhezeit für Erdbestattungen von 25 Jahren vorgeschlagen, die Gebühren sollten entsprechend angepasst werden. Die Ruhezeit von 25 Jahren für Erdbestattungen und die entsprechend angepassten Gebühren wurden auf der Sitzung der Stadtvertretung am 10.12.2021 beschlossen. Die Ruhezeit von 25 Jahren für Erdbestattungen ist in der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen entsprechend aufzunehmen, dazu ist eine Satzungsänderung erforderlich.

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 6. Änderung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Eggesin.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55301000 

39300001 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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