24.02.2022 - 4.1 Satzung zur 6. Änderung der Satzung für das Fri...

Reduzieren

Wortprotokoll

Sachverhalt:

Mit DS 21/121/00 wurde die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Eggesin beschlossen. Im Zuge der Vorberatungen zu der DS wurde eine Ruhezeit für Erdbestattungen von 25 Jahren vorgeschlagen, die Gebühren sollten entsprechend angepasst werden. Die Ruhezeit von 25 Jahren für Erdbestattungen und die entsprechend angepassten Gebühren wurden auf der Sitzung der Stadtvertretung am 10.12.2021 beschlossen. Die Ruhezeit von 25 Jahren für Erdbestattungen ist in der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen entsprechend aufzunehmen, dazu ist eine Satzungsänderung erforderlich.

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung:

Die Mitglieder des Sozialausschusses empfehlen einstimmig der Stadtvertretung Eggesin die 6. Änderung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Eggesin zu beschließen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache