Drucksache Gemeinden - 22/079/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/2019 "Wohnen am Kirchenbruch"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeindevertretung Liepgarten
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeindevertretung Liepgarten
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Liepgarten
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Entscheidung
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13.06.2022
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Beschlussvorschlag
- Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen. (Anlage 1)
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
- Der Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnen am Kirchenbruch“ der Gemeinde Liepgarten wird in der Fassung vom Januar 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2022 gebilligt.
- Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5/2019 „Wohnen am Kirchenbruch“ der Gemeinde Liepgarten werden gemäß § 86 Abs. 3 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnen am Kirchenbruch“ der Gemeinde Liepgarten ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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575,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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458,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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