13.06.2022 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 5/2019 "Wohnen am Kirchenbruch"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Nach der erfolgten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung liegt nun die Ausgrenzung aus dem Landschaftsschutzgebiet vor. Der geforderte wasserrechtliche Fachbeitrag wurde erstellt und wird Bestandteil des Bebauungsplans.

 

Der Bauausschuss spricht sich für die Erteilung der Zustimmung aus.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

  1.    Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen. (Anlage 1)

 

  1.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

  1.    Der Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnen am Kirchenbruch“ der Gemeinde Liepgarten wird in der Fassung vom Januar 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2022 gebilligt.

 

  1.    Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5/2019 „Wohnen am Kirchenbruch“ der Gemeinde Liepgarten werden gemäß § 86 Abs. 3 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

 

  1.   Der Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnen am Kirchenbruch“ der Gemeinde Liepgarten ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache