Drucksache Gemeinden - 20/015/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Eheleute Heide-Marie und Günter Gärtner stellen den Antrag zur Erstellung

einer Einbeziehungssatzung für das Flurstück 157 (teilw.) der Flur 3 der Gemar-

kung Ahlbeck. Es ist beabsichtigt auf diesem Flurstück, anschließend an das

vorhandene Wohngebäude Haus-Nr. 19 a, 1 bis max. 3 Wohngebäude zu errichten.

Die Antragsteller verpflichten sich die mit der Satzung entstehenden Kosten zu

tragen. Gemäß § 34 (4) Nr. 3 kann die Gemeinde durch Satzung einzelne

Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen,

wenn die einbezogenen Flächen durch bauliche Nutzung des angrenzenden

Bereiches entsprechend geprägt sind. Mit dieser Einbeziehungssatzung „Vorsee –

Schwarzer Grund“ soll die, im beigefügten Flurkartenauszug gekennzeichnete

Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil eingezogen werden.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt, für das Flurstück 157 (teilweise), der

Flur 3, der Gemarkung Ahlbeck die Einbeziehungssatzung „Vorsee - Schwarzer

Grund“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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