Drucksache Gemeinden - 22/066/18
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Luckow für das Haushaltjsahr 2022 gemäß § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeindevertretung Luckow
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Luckow
|
Entscheidung
|
|
|
|
31.05.2022
|
Sachverhalt
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Luckow ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für zusätzliche Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Darüber hinaus ergeben sich wesentlichen Änderungen, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach sich ziehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
