31.05.2022 - 5.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lucko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Frau Bockhorn gibt einige Erläuterungen:

- Ende April fand die Sitzung des Finanzausschusses zum Nachtragshaushalt statt. Die Investition für die Feuerwehr konnte nicht eingearbeitet werden

- Erhöhung der Grundsteuer B von 400 % auf 410 %

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem 1. Nachtragshaushalt zuzustimmen.

 

Herr Schöne: Feuerwehr – die Anträge liegen beim LFI, sobald der Nachtragshaushalt beschlossen ist, erfolgt von der Kämmerei der Zusatz 

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Luckow ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für zusätzliche Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Darüber hinaus ergeben sich wesentlichen Änderungen, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach sich ziehen. 

 

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Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache