31.05.2022 - 5.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lucko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Di., 31.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Frau Bockhorn gibt einige Erläuterungen:
- Ende April fand die Sitzung des Finanzausschusses zum Nachtragshaushalt statt. Die Investition für die Feuerwehr konnte nicht eingearbeitet werden
- Erhöhung der Grundsteuer B von 400 % auf 410 %
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem 1. Nachtragshaushalt zuzustimmen.
Herr Schöne: Feuerwehr – die Anträge liegen beim LFI, sobald der Nachtragshaushalt beschlossen ist, erfolgt von der Kämmerei der Zusatz
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Luckow ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für zusätzliche Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Darüber hinaus ergeben sich wesentlichen Änderungen, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach sich ziehen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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