Drucksache Gemeinden - 20/014/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss Gemeinde Altwarp
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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19.05.2020
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Sachverhalt
Die Gemeinde Altwarp ist angehalten, bauliche Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus zu schaffen, dass den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Entsprechende Auflagen wurden durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse gestellt.
In den vergangenen Monaten wurde geprüft, ob ein Umbau und eine Sanierung des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses möglich ist. Dies kommt aus bautechnischen und finanziellen Gründen nicht in Frage.
Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses wurden verschiedene Standorte geprüft.
Als favorisierter Standort für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses wurde nunmehr das Flurstück 177/7 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp bestätigt.
Für dieses Flurstück kann somit die Vorplanung für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses abgeschlossen, ausgefertigt sowie ein entsprechender Antrag für die Gewährung einer Zuwendung aus Kreis- bzw. Landesmitteln gestellt werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, auf dem Flurstück 177/7 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden beauftragt, die entsprechenden Anträge für die Gewährung von Zuwendungen aus Kreis- bzw. Landesmitteln zu stellen.
