19.05.2020 - 6.4 Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Altwarp ist angehalten, bauliche Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus zu schaffen, dass den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Entsprechende Auflagen wurden durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse gestellt.

In den vergangenen Monaten wurde geprüft, ob ein Umbau und eine Sanierung des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses möglich ist. Dies kommt aus bautechnischen und finanziellen Gründen nicht in Frage.

Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses wurden verschiedene Standorte geprüft.

Als favorisierter Standort für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses wurde nunmehr das Flurstück 177/7 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp bestätigt.

Für dieses Flurstück kann somit die Vorplanung für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses abgeschlossen, ausgefertigt sowie ein entsprechender Antrag für die Gewährung einer Zuwendung aus Kreis- bzw. Landesmitteln gestellt werden.  

 

Frau Bocklage stellt die Drucksache vor. Sie berichtet, dass nach jetzigem Stand das Vorhaben in 2021/2022 durchgeführt werden soll.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, auf dem Flurstück 177/7 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden beauftragt, die entsprechenden Anträge für die Gewährung von Zuwendungen aus Kreis- bzw. Landesmitteln zu stellen. 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0