Drucksache Gemeinden - 22/061/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für den Bereich Sanddüne (zwischen der letzten Bebauung und dem Friedhof auf der linken Seite) besteht die Absicht zweier Grundstückseigentümer mittels eines Bebauungsplanes Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen. Der geplante Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet. Da die Planungshoheit für die Bauleitplanung bei der Gemeinde liegt, möchten die Vorhabenträger im Vorfeld erfragen, ob ein solches Vorhaben durch die Gemeinde Vogelsang-Warsin unterstützt wird.

 

Ein entsprechender Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Verpflichtung zur Übernahme sämtlicher mit der Planung verbundenen Kosten ist dann noch nachzureichen.

Der Gemeinde entstehen hierbei keine Kosten.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin beschließt, die Vorhabenträger bei der Aufstellung des beabsichtigten Bebauungsplanes zu unterstützen.

Die Vorhabenträger haben sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten zu übernehmen.

Nach Eingang des Antrages auf Aufstellung, ist für die nächste Gemeindevertretersitzung der entsprechende Aufstellungbeschluss vorzubereiten.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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