Drucksache Gemeinden - 20/007/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin hat mit Beschluss vom 17.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2/2018 „Erweiterung Wohngrundstücke Richtung Ausbau“ in der Fassung vom August 2019 und die Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 24.10.2019 bis 26.11.2019 durch öffentliche Auslegung. Parallel erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die vorgebrachten Anregungen/Hinweise wurden in der Abwägungstabelle dargestellt und in den Entwurf eingearbeitet. Eine Änderung des Entwurfes wurde erforderlich. Dieser liegt nunmehr vor.

 

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Beschlussvorschlag

 

1.Die währen der erfolgten öffentlichen Auslegung von Bürgern vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 1 Abs. 7 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/2018 „Erweiterung der Wohngrundstücke in Richtung Ausbau“ der Gemeinde Grambin und der dazugehörigen Begründung werden mit folgendem Ergebnis abgewägt: siehe Anlage 1

 

2. Die auf Grund der Abwägung geänderten Entwürfe von Bebauungsplan und Begründung (Stand 02/2020) sind gem. § 4a Nr. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Es soll eine erneute Beteiligung von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange gem. § a Abs. 1 u. 2 BauGB erfolgen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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