Drucksache Gemeinden - 21/094/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2015 "Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße" der Stadt Eggesin
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf Stand Juli 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.09.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Eggesin
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.09.2021
|
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 03.06.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ der Stadt Eggesin im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zur Planung innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung zu äußern. Die Mitteilung hierzu erfolgte in amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 06 am 17.06.2021.
Anregungen zur Planung wurden nicht geäußert.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:
- Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ der Stadt Eggesin und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung vom Juli 2021 gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ der Stadt Eggesin und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Abgabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung berührt werden, sollen von der Auslegung informiert werden. Ihnen ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
