Drucksache Gemeinden - 21/069/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für das Multiple Haus der Gemeinde Ahlbeck ist die Zweckbindungsfrist abgelaufen. Es ist geplant das Gebäude dauerhaft zu vermieten.

 

Um auch weiterhin Angebote in diesem Bereich zur Verfügung stellen zu können, ist beabsichtigt das Erdgeschoss des Gebäudes Dorfstraße 3, entsprechend dem Entwurf, für eine multiple Nutzung umzunutzen und umzubauen. Das betreffende Gebäude bietet sich auf Grund seiner zentralen Lage und der barrierefreien Zugänglichkeit für diese Nutzung an.

 

Für die Umnutzung des Gebäudes ist ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen. Hierfür sind die entsprechenden Planungsunterlagen auszuarbeiten und beim Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Genehmigung einzureichen.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt, das Gebäude Dorfstraße 3, entsprechend dem Entwurf, zu einem multiplen Gebäude umzunutzen und umzubauen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungsunterlagen zu erstellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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