Drucksache Gemeinden - 21/066/00
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin
hier: Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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17.05.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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03.06.2021
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Sachverhalt
Die Firma BEC – Energie Consult GmbH als Vorhabenträger beabsichtigt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und möchte im gekennzeichneten Bereich eine Photovol-taikfreiflächenanlage errichten. In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche – Sondergebiet für Bundeswehr - dar. Die geplante Nutzung als Sondergebiet Photovoltaik lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.
Mit dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vom 12.03.2021 erklärt sich die BEC – Energie Consult GmbH in einem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag und einem städtebaulichen Vertrag bereit, das Bauvorhaben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und durchzuführen, sowie alle Kosten zu übernehmen, die mit dieser Planung verbunden sind.
Beschlussvorschlag
- Der Flächennutzungsplan der Stadt Eggesin wird wie folgt geändert:
Der Änderungsbereich betrifft das Gebiet im südöstlichsten Bereich der Militärliegenschaft Eggesin-Karpin, mit einer Fläche von ca. 23,69 ha die Flurstücke 28, 29/18 und 30/53 Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend, welche im beiliegendem Plan (Anlage 1) gekennzeichnet sind.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22/2020 „Solarpark Eggesin-Karpin III“ der Stadt Eggesin. Die bisherige Darstellung als „Sondergebiet – Bundeswehr“ soll in „Sondergebiet Photovoltaik“ geändert werden. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügtem Plan.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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