Drucksache Gemeinden - 21/074/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu ent-

scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat von Frau Heidemarie Winter, 17375 Mönkebude, Haffstr.

28, eine Sachspende in Form von Mini-Magic Bilderhaken für die Ausstellung im Haus

des Gastes im Rahmen der "Mönkebuder Malwoche" erhalten. Der Wert der Sachspende

beträgt 259,00 €. 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Sachspende von Frau Heidemarie

Winter, 17375 Mönkebude, Haffstr. 28, im Wert von 259,00 € (Bilderhaken für die Aus-

stellung im Rahmen der "Mönkebuder Malwoche") anzunehmen und entsprechend des

Sachverhaltes zu verwenden. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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