Drucksache Gemeinden - 21/074/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mönkebude
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Entscheidung
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27.05.2021
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten
ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu ent-
scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat von Frau Heidemarie Winter, 17375 Mönkebude, Haffstr.
28, eine Sachspende in Form von Mini-Magic Bilderhaken für die Ausstellung im Haus
des Gastes im Rahmen der "Mönkebuder Malwoche" erhalten. Der Wert der Sachspende
beträgt 259,00 €.
