27.05.2021 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 27.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten
ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu ent-
scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat von Frau Heidemarie Winter, 17375 Mönkebude, Haffstr.
28, eine Sachspende in Form von Mini-Magic Bilderhaken für die Ausstellung im Haus
des Gastes im Rahmen der "Mönkebuder Malwoche" erhalten. Der Wert der Sachspende
beträgt 259,00 €.
