Drucksache Gemeinden - 20/001/18
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ der Gemeinde Luckow
Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Luckow
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Entscheidung
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13.02.2020
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Sachverhalt
Das PVPM Photovoltaik Projektmanagement Dr. Hermann Meemken, Trautenstraße 8, 10717 Berlin, beabsichtigt im Auftrag der Eigentümer, den Herren Lübbehusen und Pöppelmann, auf dem Gebiet gelegen westlich der Kreisstraße K 77 VG zwischen Luckow und Ahlbeck und nördlich der Biogasanlage auf dem Gelände der ehemaligen Schweinemastanlage eine Photovoltaikfreiflächenanlage zu errichten. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt und die vorgebrachte Hinweise und Bedenken wurden in den vorliegenden Entwurf Stand Dezember 2019 eingearbeitet.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow beschließt:
- Der Planentwurf des Bebauungsplans Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2019 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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174,6 kB
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