Drucksache Gemeinden - 20/043/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 03.05.2018 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einlei-

tung des Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.

18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ beschlossen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im

Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 24.10.2019 bis zum 26.11.2019 durchge-

führt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Zeitraum der öffentlichen Ausle-

gung nicht eingereicht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1

BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erfor-

derlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden im vorliegenden Ent-

wurf mit Stand November 2020 (Anlage) berücksichtigt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung

und dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt-

bezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und

Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener

Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt

zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegefrist

abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Auf-

gabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin wird in der vorliegenden Fassung (Stand

11/2020) beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird

in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet

Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin mit der Begründung und dem Umwelt-

bericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung-

nahmen sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher

Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie An-

geben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind minde-

stens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass

Stellungnahmen während der Auslegefrist abgegeben werden können und dass nicht

fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-

plan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-

verordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht

werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zusätzlich ist gemäß

§ 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2

und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen in das Internet, auf der Inter-

netseite der Stadt Eggesin, einzustellen.

 

3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffent-

licher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum

Planentwurf und zum Begründungsentwurf einzuholen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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