Drucksache Gemeinden - 20/043/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18/2018 "Sondergebiet Tourismus an der Randow) der Stadt Eggesin
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Stand 11/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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23.11.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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10.12.2020
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 03.05.2018 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einlei-
tung des Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im
Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 24.10.2019 bis zum 26.11.2019 durchge-
führt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Zeitraum der öffentlichen Ausle-
gung nicht eingereicht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erfor-
derlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden im vorliegenden Ent-
wurf mit Stand November 2020 (Anlage) berücksichtigt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung
und dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt-
bezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt
zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegefrist
abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Auf-
gabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Beschlussvorschlag
1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin wird in der vorliegenden Fassung (Stand
11/2020) beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird
in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet
Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin mit der Begründung und dem Umwelt-
bericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung-
nahmen sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie An-
geben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind minde-
stens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegefrist abgegeben werden können und dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-
plan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-
verordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zusätzlich ist gemäß
§ 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2
und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen in das Internet, auf der Inter-
netseite der Stadt Eggesin, einzustellen.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffent-
licher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum
Planentwurf und zum Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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911,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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911,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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828,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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904,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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