Drucksache Gemeinden - 20/041/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/2013 „Mönkebude – Strandpark“ der Gemeinde Mönkebude in der Fassung vom Mai 2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Diese öffentliche Auslegung fand vom 22.08.2019 - 27.09.2019 statt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch die Aufstellung des Bebauungsplans berührt werden kann.

Die hervorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in der beiliegenden Abwägungstabelle abgewogen und sich daraus ergebene Änderungen werden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen.

2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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