Drucksache Gemeinden - 20/050/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu

entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Altwarp hat mit Herrn Dr. Hans Hoffmann aus Schwerin einen Sponsoring-

vertrag in Höhe von 400,00 € für die Gestaltung der Fassade des Gemeindesaals abge-

schlossen.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Sponsoringleistung von Herrn Dr.

Hoffmann aus 19061 Schwerin, Franzosenweg 6, in Höhe von 400,00 € anzunehmen

und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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