27.10.2020 - 6.6 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

Die Gemeinde Altwarp hat mit Herrn Dr. Hans Hoffmann aus Schwerin einen Sponsoringvertrag in Höhe von 400,00 € für die Gestaltung der Fassade des Gemeindesaals abgeschlossen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Sponsoringleistung von Herrn Dr. Hoffmann aus 19061 Schwerin, Franzosenweg 6, in Höhe von 400,00 € anzunehmen und entsprechend dem Sachverhalt zu verwenden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0