Drucksache Gemeinden - 20/011/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.    

 

Die Sparkasse Uecker-Randow hat für das Fischer- und Hafenfest 2019 eine Spende in Höhe von 250,00 € getätigt

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Spende in Höhe von 250,00 € von der Sparkasse Uecker-Randow

 

  anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

  mit den Änderungen laut Protokoll anzunehmen und zu verwenden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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