Drucksache Gemeinden - 20/011/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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25.02.2020
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Sparkasse Uecker-Randow hat für das Fischer- und Hafenfest 2019 eine Spende in Höhe von 250,00 € getätigt
